Rechtsanwältin
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich auch die Frage nach dem Kindesunterhalt. Ich berate Sie gerne zu diesem Thema und beantworte alle Fragen, z.B. Wer ist unterhaltspflichtig, wie hoch ist der Unterhalt und wie lange ist er zu bezahlen. Außerdem unterstütze ich Sie als Anwältin bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in einem Gerichtsverfahren.
Ich bespreche den Sachverhalt mit Ihnen umfassend und verständlich. Sie können mir dabei alle Fragen stellen, die Ihnen am Herzen liegen.
Ich berate Sie zu allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Kindesunterhalt ergeben und schlage Ihnen verschiedene Lösungsansätze vor.
Ich stehe Ihnen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung beratend zur Seite
Ich begleite Sie als Ihre Anwältin bei einem Gerichtsverfahren und den damit einhergehenden Konsequenzen.
Beratung in mietrechtlichen Fragen
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Beim Thema Kindesunterhalt wird in Österreich zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden. Wer mit dem Kind in einem Haushalt zusammen lebt, der erbringt den Naturalunterhalt, d.h. er stellt dem Kind z.B. Wohnraum, Lebensmittel, Kleidung, Taschengeld, alles für die Schule und noch einiges mehr, zur Verfügung.
Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss anstelle des Naturalunterhalts eine Geldleistung erbringen. Diese Geldleistung wird bei minderjährigen Kindern an den betreuenden Elternteil gezahlt, bei volljährigen Kindern direkt an das Kind.
Hinweis: Der Kindesunterhalt ist das Geld des Kindes, es ist daher rechtlich nicht zulässig, dass Eltern untereinander einen Verzicht vereinbaren.
Wie wird der monatliche Kindesunterhalt berechnet?
Der Geldunterhalt in Österreich wird berechnet vom Jahresgehalt oder Jahreslohn. Sollte sich das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ändern, kann eine Nebenrechnung des Unterhalts durchgeführt werden.
Wie lange muss Kindesunterhalt bezahlt werden?
Die Unterhaltszahlungen müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes geleistet werden. Ein Kind darf sowohl eine Schulausbildung sowie bei entsprechender Eignung auch eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Diese Ausbildungen müssen aber zielstrebig verfolgt und in der, für die jeweilige Ausbildung vorgesehenen Zeit, abgeschlossen werden. Ein einmaliger Studienwechsel ist dabei aber zulässig.
Gerne informiere ich Sie näher über das Thema Kindesunterhalt, helfe Ihnen dabei den Unterhalt zu berechnen oder – je nach Interessenslage – außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.